Die technische Ausstattung entspricht den seit November 2013 gültigen Mindestkriterien der gesetzlichen Krankenversicherung: Digitaltechnik, mehrere Kanäle, 3 Hörprogramme, Rückkopplungsunterdrückung, Störschallunterdrückung, Verstärkung bis 75 dB.
Merkmale eines Hörsystems der Kategorie BASIC:
*Grundsätzlich werden Sie bei Vorlage einer Hörgeräteverordnung des Hals-Nasen-Ohrenarztes von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einem Festbetrag unterstützt. Dieser variiert je nach Krankenkasse und Grad der Schwerhörigkeit. Die Höhe der Zuzahlung/Kostenbeteiligung bei Privatversicherungen ist individuell und muss im Einzelfall geprüft werden. Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten (Kassengeräten zum Nulltarif) fällt für Sie lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 € pro Hörgerät an.